Die private Verbraucherinsolvenz
23.10.2014 - Wer vor lauter Schulden nachts nicht mehr schlafen kann und einfach nicht mehr weiterweiß, dem bleibt als letzter Ausweg die private Verbraucherinsolvenz. Sobald die Überschuldung droht, kann eine private Insolvenz beantragt werden. Wie hoch man verschuldet ist, spielt dabei keine Rolle. Um das Verfahren zu eröffnen und die Entschuldung in Gang zu setzen, sind verschiedene Schritte erforderlich.
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